Der Generalist für IT-Dienstleistungen TM
Stand: 01.01.2022 - wird nicht mehr nachgeführt.
Die wichtigsten Informationen zu den gesetzlichen Abzügen und Vorschriften finden Sie in den Merklättern der Informationsstelle AHV/IV und der Eidgenössischen Steuerverwaltung:
Informationen zur Erwerbsausfallentschädigung bei Militärdienst etc. (EO) und zur Mutterschaftsentschädigung finden Sie in den folgenden Merkblättern:
Seit dem 1. Januar 2009 ist das Familienzulagengesetz (FamZG) in Kraft. Es regelt die Mindesthöhe der Kinder- und Ausbildungszulagen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt:
Ab 1. Januar 2015 sind Sackgeldjobs von max. 750 Franken pro Jahr für junge Leute bis zum 25. Altersjahr von der AHV-Beitragspflicht befreit.
Seit dem 1. Januar 2016 beträgt der Beitragssatz an die Erwerbsersatzordnung (EO) 0,45% des Bruttolohnes. Der maximal versicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung wurde auf 148'200 Franken Bruttojahreslohn erhöht. Der Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung (ALV) von 2,2 % vom massgebenden Lohn wird bis zur Höchstgrenze von CHF 148'200 pro Jahr bzw. CHF 12'350 pro Monat erhoben. Für Lohnanteile über CHF 148'200 beträgt der Beitragssatz an die ALV 1 % des massgebenden Jahreslohnes.
Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Beitragssatz an die AHV/IV/EO für Arbeitnehmende und Arbeitgebende neu je 5,3%.
Informationen zu den Neuerungen ab 2021 finden Sie im folgenden Merkblatt:
Für das Jahr 2022 bleibt alles unverändert wie im Jahr 2021.
Der neue Lohnausweis [Form.11] wurde ab Steuerperiode 2008 von allen Kantonen eingeführt. Weitere Informationen zum Lohnausweis finden Sie im Internet bei der Schweizerischen Steuerkonferenz.
Die neuen Lohnausweis-Formulare können beim Bundesamt für Bauten und Logistik bestellt werden. Dazu muss im Internet im Shop auf der Seite www.bundespublikationen.admin.ch unter "Publikationen - Artikelsuche" der Suchbegriff Lohnausweis
eingegeben werden.
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